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Abfallentsorgung

Müllentsorgung der Stadt Gerabronn

Landkreis Schwäbisch Hall

Zuständig für die Abfallbeseitigung ist der Landkreis Schwäbisch Hall. Als Abfallgefäße sind 60 l, 120 l und 240 l Abfallgroßbehälter und Biomülltonnen, Gelbe Sack und die Papiertonne zugelassen.

Die Abholtermine sind in einem Müllkalender festgehalten und werden jedem Haushalt zu Beginn eines Jahres zugestellt.

Im Rathaus erhalten Sie auf Wunsch zudem Informationsblätter zu den einzelnen Abfallarten, wie Biomüll, Grünabfälle, Gelber Sack, Altglas, Problemstoffe und Altöl, Altmetall, Kühlgeräte, Elektronikschrott sowie Altkleider.

Pfandpflicht

Sämtliche Details zur Pfandregelung lesen Sie auf diesen Seiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) nach. Verbraucher wie Verkäufer finden Antworten auf Fragen rund um die Verpackung, z.B. ob Dosen nur unbeschädigt zurückgenommen werden.

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Kontakt

Stadt Gerabronn | Blaufeldener Straße 14 | 74582 Gerabronn | Fon: 07952/604-0