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Dienstleistungen

Programm Azubi transfer - Ausbildung fortsetzen

Auszubildende, die aufgrund Insolvenz oder unvorhersehbarer Schließung ihren bisherigen Ausbildungsplatz verloren haben, können ihre Ausbildung in anderen Betrieben beenden.

Solche Betriebe können mit dem Programm "Azubi transfer – Ausbildung fortsetzen" des Landes Baden-Württemberg gefördert werden. Das Land übernimmt einen Teil der entstehenden Ausbildungskosten.

Die Förderung wird als Prämie gewährt. Die Höhe der Prämie beträgt 1.200 Euro für jeden übernommenen Auszubildenden und erfolgt als Einmalzahlung.

Hinweis: Werden weitere Zuschüsse der öffentlichen Hand gewährt (z.B. Ausbildungsbonus durch die Arbeitsagenturen), ist dies unschädlich, wenn die Ausbildungsvergütung zuzüglich der vom Arbeitgeber zu tragenden Sozialabgaben höher ist als alle öffentlichen Zuschüsse insgesamt. Anträge zum Ausbildungsbonus müssen bei den Arbeitsagenturen vor Beginn der Übernahme eines Auszubildenden gestellt werden.

Zuständig:

das Finanz- und Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Voraussetzung:

Das aufnehmende Unternehmen

  • hat seinen Sitz in Baden-Württemberg und
  • muss die Ausbildung im laufenden Ausbildungsjahr fortsetzen.

Nicht gefördert werden Ausbildungsverhältnisse

  • bei öffentlich-rechtlichen Einrichtungen und
  • mit Familienangehörigen.

Ablauf:

Richten Sie Ihren Antrag innerhalb von drei Monaten nach Übernahme des Auszubildenden schriftlich an das Finanz- und Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg. Ein entsprechendes Formular steht zum Download zur Verfügung.

Hinweis: Vor der Antragstellung muss der Ausbildungsvertrag bei der zuständigen Stelle eingetragen worden sein. Eine Kopie des eingetragenen Ausbildungsvertrags ist mit dem Antrag vorzulegen. Ohne diese Kopie ist keine Förderung möglich.

Die Auszahlungen der Fördergelder erfolgen nach erfolgreichem Ablauf der Probezeit des Auszubildenden.

Nach Ablauf der Probezeit müssen Sie einen Verwendungsnachweis über die Fördergelder beim Finanz- und Wirtschaftsministerium einreichen.

Unterlagen:

  • Antrag
  • Kopie des eingetragenen Ausbildungsvertrages

Hinweis: Das Finanz- und Wirtschaftsministerium kann außerdem weitere Unterlagen und Auskünfte verlangen.

Rechtsgrundlage:

Mittelstandsförderungsgesetz (MFG)

 

Kontakt

Stadt Gerabronn | Blaufeldener Straße 14 | 74582 Gerabronn | Fon: 07952/604-0