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Dienstleistungen

Kündigung während der Elternzeit

Während der Elternzeit genießen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Kündigungsschutz. Nur in besonderen Fällen kann der Arbeitgeber ausnahmsweise mit Zustimmung des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg eine Kündigung durchsetzen.

Hinweis: Dem Merkblatt "Besonderer Kündigungsschutz nach dem Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz (BEEG)" des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg können Sie die verschiedenen Fallgruppen entnehmen, bei deren Vorliegen ausnahmsweise eine Kündigung vor und während der Elternzeit zulässig ist.

Zuständig:

der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg

Ablauf:

Bitte wenden Sie sich an den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg.

Rechtsgrundlage:

§ 18 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) (Kündigungsschutz)

 

Kontakt

Stadt Gerabronn | Blaufeldener Straße 14 | 74582 Gerabronn | Fon: 07952/604-0