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Dienstleistungen

Medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Väter

Die gesetzlichen Krankenkassen gewähren Versicherten medizinisch notwendige Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen. Diese können in Form von Mutter-Kind-Kuren oder Vater-Kind-Kuren durchgeführt werden. Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen. Der Eigenanteil (gesetzliche Zuzahlung), den Sie zu tragen haben, beträgt 10 Euro pro Kalendertag.

Tipp: Informationen über Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen geben neben den Krankenkassen auch die Beratungs- und Vermittlungsstellen der Wohlfahrtsverbände. Bei privaten Krankenversicherungen hängt der Umfang der Kostenerstattung für eine medizinische Vorsorgemaßnahme vom Inhalt Ihres persönlichen Versicherungsvertrages ab. Nähere Auskunft erhalten Sie von Ihrer Versicherungsgesellschaft.

Zuständig:

die gesetzlichen oder privaten Krankenkassen

Voraussetzung:

  • die Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Väter müssen aus medizinischen Gründen erforderlich sein
  • bei einer gesetzlichen Krankenkasse muss Krankenversicherungsschutz bestehen

Ablauf:

Den Antragsvordruck für diese Leistung erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Sie reichen den Antrag zusammen mit einem ärztlichen Attest bei Ihrer Krankenkasse ein.

Unterlagen:

ärztliches Attest über die Notwendigkeit einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme

Kosten:

Der Eigenanteil beträgt 10 Euro pro Tag.

Sonstiges:

Versicherte erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und im Haushalt ein unter zwölf Jahre altes oder ein behindertes und auf Hilfe angewiesenes Kind lebt.

Rechtsgrundlage:

 

Kontakt

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