Aktuelles aus der Stadt
MOGENA Gerabronn Eigentümerberatung am 14. Mai 2025
Im August 2024 wurde Gerabronn landesweit als eine der ersten MOGENA anerkannt! MOGENA, Modellgemeinden Nachhaltige Strukturentwicklung, sind die Weiterentwicklung der Schwerpunktgemeinden im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) und leisten einen besonderen Beitrag zum Demographischen Wandel, zur flächensparenden Siedlungsentwicklung und zum Schutz von Natur, Landschaft und Klima.
Im Rahmen von MOGENA genießen private ELR-Anträge in allen Gerabronner Ortsteilen einen Fördervorrang gegenüber anderen Gemeinden bis zum Jahr 2029. Die Gemeinde erhält außerdem eine 10% höhere Förderung für gemeinwohlorientierte ELR-Projekte.
Gefördert werden im ELR:
Förderung im Bereich `Wohnen´
Förderfähig sind Bauvorhaben im Ortskern und in Siedlungsgebieten der 1960er und 1970er Jahre.
- Umnutzung von Bestandsgebäuden zu Wohnraum:
- Eigennutzung: 30%, max. 60.000 € je Wohneinheit
- Vermietung: 15%, max. 250.000 €
- Umfassende Modernisierung, Umbau, Aufstockung:
- Eigennutzung: 30%, max. 50.000 € je Wohneinheit
- Vermietung: 10%, max. 250.000 €
- Ortsbildgerechter Neubau zur Eigennutzung im Altort
- 35%, max. 30.000 € je Wohneinheit
Förderung im Bereich `Grundversorgung´
Neugründung, Übernahme, Erweiterung eines Unternehmens, z.B. Dorfgasthaus, Bäckerei, Metzgerei, Arztpraxis, Handwerksbetrieb, Gesundheitsvorsorge, etc.
- 20%, max. 250.000 €
- Kleinstunternehmen: 30%, max. 250.000 €
Gefördert werden keine konkurrierenden Angebote, sondern das einzige Angebot vor Ort. Bei mehreren Angeboten können diese Projekte im Förderschwerpunkt `Arbeiten´ beantragt werden.
Förderung im Bereich `Arbeiten´
Verlagerung aus Gemengelage, Reaktivierung von Gewerbebrache, Neuansiedlung und Erweiterung von Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten
- 10 bis 15%, max. 250.000 €
- Neubau: 15 bis 20%, max. 250.000 €
Hinweis: Neubauten im Bereich Wohnen und Arbeiten werden nur mit CO2-bindenden Baustoffen in der Tragwerkskonstruktion (z.B. Holz) gefördert! Bei Umbau-/Modernisierungsmaßnahmen mit überwiegendem Einsatz von CO2-bindenden Baustoffen im Tragwerk kann ein Förderzuschlag von 5%, max. + 5.000 € gewährt werden.
Um Eigentümer bei ihren Planungen zu unterstützen, hat die Gemeinde die Klärle GmbH aus Weikersheim beauftragt, die Eigentümer zu beraten.
Planen Sie
- eine umfassende Modernisierung von Wohnraum?
- die Schaffung neuer Wohneinheiten durch Erweiterung/Aufstockung?
- eine Umnutzung von Scheune/Stall Wohn- oder Gewerberaum?
- einen Neubau zur Eigennutzung in zentraler Ortslage?
- die Neugründung, Übernahme oder Erweiterung eines Gastronomie- oder Handwerksbetriebes wie z.B. Bäckerei, Metzgerei oder Einrichtungen zur Gesundheitsvorsorge?
- oder eine anderweitige Maßnahme zur Schaffung von Wohn- oder Gewerberaum?
Dann lassen Sie sich kostenfrei und unverbindlich beraten!
Der erste Beratungstermin findet am Mittwoch, den 14. Mai 2025 statt.
Weitere Beratungstermine sind am 3. Juni, 15. Juli und am 12. August 2025.
Das Beratungsgespräch soll Ihnen eine erste Hilfestellung bei der Planung Ihres Bauvorhabens und den Fördermöglichkeiten geben. Es ersetzt nicht die Planung durch einen Architekten!
Bitte setzen Sie sich bei Interesse mit der Stadtverwaltung, Frau Feuchter, Tel: 07952/604-35, E-Mail: stephanie.feuchter(@)gerabronn.de in Verbindung.
Die Antragstellung im ELR ist jährlich möglich. Für eine ELR-Antragstellung im September müssen die Anträge bis Anfang August digital bei der Gemeinde zur Prüfung vorliegen. Beginnen Sie daher frühzeitig mit den Planungen. Das Ministerium entscheidet im Frühjahr des Folgejahres über die Aufnahme in das ELR. Erst nach Zustellung des Bewilligungsbescheids, dürfen Sie mit der Umsetzung beginnen. Die Umsetzung muss im Jahr der Bewilligung beginnen.