Aktuelles aus der Stadt
MOGENA Gerabronn
Angebot Eigentümerberatung am 15.07.2025!
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das neue ELR-Jahresprogramm ausgeschrieben. Neben Impulsen zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne soll auch der Klimaschutz besondere Beachtung finden. Die Nutzung vorhandener Bausubstanz wird daher vorrangig gefördert. Im Rahmen von MOGENA (Modellgemeinde Nachhaltige Strukturentwicklung) genießen private und kommunale ELR-Antragsteller in Gerabronn einen Fördervorrang gegenüber anderen Gemeinden.
Gefördert werden:
Förderschwerpunkt `Wohnen´
Wohnprojekte im Ortskern und Siedlungsgebieten der 1960er und 1970er Jahre:
- Umnutzung von Bestandsgebäuden zu Wohnraum:
- Eigennutzung: 30%, max. 60.000 € je Wohneinheit
- Vermietung: 15%, max. 250.000 €
- Umfassende Modernisierung, Umbau durch Erweiterung/Aufstockung:
- Eigennutzung: 30%, max. 50.000 € je Wohneinheit
- Vermietung: 10%, max. 250.000 €
Der Neubau von Einfamilienhäusern ist nicht mehr förderfähig.
Der Neubau von eigengenutzten Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern wird mit bis zu 30.000 € je eigengenutzter Wohneinheit gefördert.
Förderschwerpunkt `Grundversorgung´
Neugründung, Übernahme oder Erweiterung einer Einrichtung zur Grundversorgung, z.B. Bäckerei, Metzgerei, Gasthaus, Dorfladen, Arztpraxis, Apotheke, Dienstleistungen im Gesundheitsbereich, Handwerksbetriebe
- bis zu 30%, max. 250.000 €
- Gefördert werden keine konkurrierenden Angebote, sondern das einzige Angebot vor Ort. Bei mehreren Angeboten können diese Projekte im Förderschwerpunkt `Arbeiten´ beantragt werden.
Förderschwerpunkt `Arbeiten´
Verlagerung, Umnutzung, Neuansiedlung, Erweiterung und Reaktivierung von Gewerberaum von kleinen und mittleren Unternehmen (bis zu 100 Mitarbeitende)
- 10-15%, max. 250.000 €
Neubauten (Wohnen, Gewerbe) werden nur noch mit überwiegendem Einsatz von CO2-bindenden Baustoffen in der Tragwerkskonstruktion (z.B. Holz) gefördert! Bei anderen Maßnahmen mit überwiegendem Einsatz von CO2-bindenden Baustoffen im Tragwerk (z.B. Holz) kann ein Förderzuschlag von 5% und eine erhöhte Maximalförderung gewährt werden.
Für die Antragstellung benötigen Sie die gültigen Antragsformulare, Planunterlagen wie Grundrisse, Schnitte und Ansichten Ihres Bauvorhabens (möglichst Bauantrag, falls notwendig), eine Kostenschätzung nach DIN 276 durch einen Architekten sowie aussagekräftige Bilder. Die Antragsunterlagen können unter folgenden Link heruntergeladen werden:
rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/
In Zusammenarbeit mit der Klärle GmbH werden Beratungstermine zu Bauvorhaben und der ELR-Förderung angeboten. Der nächste Termin in Gerabronn ist am Dienstag, den 15.07.2025. Gerne werden auch telefonische Beratungen durchgeführt.
Das Beratungsgespräch soll Ihnen eine erste Hilfestellung bei der Planung Ihres Bauvorhabens und den Fördermöglichkeiten geben. Es ersetzt nicht die Planung durch einen Architekten!
Planen Sie in diesem Jahr einen ELR-Antrag für Ihr Bauvorhaben? Möchten Sie einen Beratungstermin vereinbaren? Dann melden Sie sich bei der Stadt Gerabronn, Frau Feuchter, Tel: 07952/604-35, E-Mail: stephanie.feuchter(@)gerabronn.de.
Die ELR-Anträge müssen bis 08. September 2025 bei der Gemeinde eingereicht werden. Das Ministerium entscheidet im Frühjahr 2026 über die Aufnahme in das ELR. Erst nach Zustellung des Bewilligungsbescheids dürfen Sie mit der Umsetzung beginnen. Die Umsetzung muss in 2026 beginnen.