Aktuelles aus der Stadt
Sind ihre Ausweis und Reisedokumente noch gültig?
Ausweispflicht:
Deutsche im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder Reisepasse zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind.
Personalausweise und Reisepässe bitte rechtzeitig beantragen!
Um längere Wartezeiten zu den Hauptreisezeiten zu vermeiden, werden alle Ausweisinhaber gebeten, ihre Personalausweise und Reisepässe auf Gültigkeit zu überprüfen und sie jetzt beim Bürgermeisteramt zu beantragen. Die Bearbeitungszeit von Personalausweisen dauert ca. 2 Wochen und bei Reisepässen ca. 4-6 Wochen. Beachten Sie bitte auch, dass in bestimmten Reiseländern der Pass eine Mindestgültigkeit von 6 bis 12 Monaten aufweisen muss. Eine Verlängerung der alten Ausweisdokumente ist nicht mehr möglich!
Folgende Nachweise sind bei der Antragstellung unbedingt mitzubringen:
Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Abschrift/Auszug aus dem Familienstammbuch sowie Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsurkunde oder Urkunden/Nachweise über die Rechtsstellung als Deutscher. Diese werden nach Einsichtnahme wieder zurückgegeben.
Persönliches Erscheinen des Antragstellers
Das persönliche Erscheinen des Ausweisinhabers ist notwendig, da bei der Antragstellung die Unterschrift zu leisten ist.
Bei Beantragung eines Reisepasses und Personalausweises müssen ab 6 Jahren Fingerabdrücke erfasst werden.
Neues Lichtbild vorlegen
Ab dem 1. Mai dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen verwendet werden. Die Lichtbilderfassung kann ab sofort im Rathaus durchgeführt werden. Die Gebühr beträgt für jede Antragstellung/Lichtbild 6,00 Euro.
In der Passverordnung wurde festgelegt, dass ab dem 1. Mai 2025 nur solche Lichtbilder für Ausweisträger verwendet werden dürfen, die entweder in der Behörde erstellt wurden oder vom Fotografen medienbruchfrei und digital über eine sichere Cloud bereitgestellt wurden.
Gültigkeit und Gebühren:
Antragssteller unter 24 Jahre erhalten einen Personalausweis/Reisepass mit 6-jähriger Gültigkeit.
Antragsteller aber 24 Jahre erhalten einen Personalausweis/Reisepass mit 10-jähriger Gültigkeit
Reisepass:
Kosten: 70,-- Euro bei 10-jähriger Gültigkeit
37,50 Euro bei 6-jähriger Gültigkeit
Personalausweis:
Kosten: 37,-- Euro bei 10-jähriger Gültigkeit
22,80 Euro bei 6-jähriger Gültigkeit
Kinderreisepass:
Seit Januar 2024 kann für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit nur noch der Personalausweis (22,80 Euro) oder der Reisepass (37,50 Euro) mit einer Gültigkeit von sechs Jahren beantragt werden. Überprüfen Sie daher die Gültigkeit des alten Kinderreisepasses und beantragen Sie rechtzeitig neue Dokumente.
Zur Beantragung ist die Unterschrift der Eltern bzw. Sorgeberechtigten erforderlich.
Ab dem 10. Lebensjahr besteht Unterschriftspflicht des Kindes.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das Einwohnermeldeamt/Passamt, Frau Siegel-Wolfmeyer
Tel. Telefonnummer: 07952/60420