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Öffentliche Bekantmachungen

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes und der örtlichen Bauvorschriften "Hopfenäcker II" in Dünsbach

Der Gemeinderat Gerabronn hat am 25.11.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans "Hopfenäcker II" in Dünsbach einschließlich der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen.


Maßgebend sind der Bebauungsplan mit Textteil (planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften) und Begründung einschließlich des Umweltberichts vom 25.11.2025, gefertigt vom Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in dem als Anlage beigefügten, genordeten Kartenausschnitt dargestellt.

Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan werden mit Begründung einschließlich des Umweltberichts und Textteil im Internet auf der Homepage der Stadt Gerabronn unter der Internetseite/Internetadresse www.gerabronn.de 
während der Dauer der nachfolgenden Frist


von 15.12.2025 bis einschließlich 23.01.2026

 
veröffentlicht.


Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im Rathaus der Stadt Gerabronn während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Bestandteil der veröffentlichten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar (Zusammenfassung nach Themenblöcken mit schlagwortartiger Kurzcharakterisierung):


- Umweltbericht
Die wesentlichen Inhalte sind: Die Darstellung der übergeordneten Planungen (Regionalplanung und Bauleitplanung), die zu beachtende Schutzvorschriften und Restriktionen, die Bestandsanalyse mit Bewertung und Prognose der Umweltauswirkungen bei Durchführung sowie Nichtdurchführung der Planung sowie alternative Planungsmöglichkeiten, Untersuchungen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Klima, Landschaftsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter, die Maßnahmenkonzeption zur Kompensation der Umweltauswirkungen.


- Artenschutz
Es wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt. Dabei wurden die Artengruppen Brutvögel und Fledermäuse untersucht. Die Artengruppen sind durch die Planung nicht wesentlich betroffen. Als Vermeidungsmaßnahme ist die Anlage von Schottergärten sowie das Pflanzen sortenreiner, geschlossener Hecken aus Nadelgehölzen und Kirschlorbeer ausgeschlossen. Ferner sind vorhandene Nistkästen im Zeitraum außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit umzuhängen sowie die angrenzende Streuobstwiese vor Beeinträchtigungen während der Bauphase zu schützen.


- Biotopschutz
Eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung wurde durchgeführt. Es sind Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen. Als Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahme wird ein Obstbaum über eine Pflanzbindung gesichert. Als Ausgleichsmaßnahme wurde innerhalb des Plangebiets die Pflanzung einer Hecke sowie von Obstbäumen festgesetzt. Die verbleibende Kompensation muss außerhalb des Plangebiets erfolgen. Zugeordnet wurden die Ausgleichsmaßnahmen „Waldrandgestaltung am Hoheberg“ und „artenreiche Fettwiese mit Bäumen am Steinleshöhe“. Innerhalb des Plangebiets liegt ein Kernraum sowie Suchräume für den Biotopverbund mittlerer Standorte. Der an das Plangebiet angrenzende Streuobstbestand ist als Kernfläche des Biotopverbunds ausgewiesen. Der angrenzende Streuobstbestand wird durch die Planung nicht tangiert und erhält seine Funktion. Ferner werden die Suchräume durch die Umsetzung der Planung nicht wesentlich gestört.

- Starkregen
Für die Stadt Gerabronn liegt ein Starkregenrisikomanagementkonzept aus dem Jahre 2024 vor. Demnach kann es innerhalb des Plangebiets in geringem Umfang zur Bildung von Starkregenabfluss kommen.

- Immissionsschutz
Aufgrund der räumlichen Nähe des Plangebiet zu einem Gewerbebetrieb wurden mögliche Immissionskonflikte im Rahmen einer Geräuschimmissionsprognose untersucht. Im Ergebnis konnte keine Überschreitung der Richtwerte ermittelt werden. Folglich sind keine Maßnahmen zum Schallschutz umzusetzen.


- Leitungsinfrastruktur
Seitens der Träger öffentlicher Belange wurde auf vorhandene Leitungsinfrastruktur hingewiesen. Diese verläuft außerhalb des Plangebiets und wird durch die Planung nicht beeinträchtigt.


Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse
stadt-gerabronn(@)gerabronn.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) beim Bürgermeisteramt Gerabronn abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift
des Verfassers zweckmäßig.


Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internetadresse www.gerabronn.de eingestellt.


Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes Baden-Württemberg zugänglich.

 

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan und den örtlichen Bauvorschriften und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit "Leonhardsfeld" in Seibotenberg

Der Gemeinderat Gerabronn hat am 25.11.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan Leonhardsfeld" in Seibotenberg und den örtlichen Bauvorschriften zu diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Veröffentlichung im Internet durchzuführen.


Maßgebend ist die Planungskonzeption vom 25.11.2025 gefertigt durch das Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung. 


Der beabsichtigte Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und den örtlichen Bauvorschriften ist in dem als Anlage beigefügten und genordeten Kartenausschnitt dargestellt.


Ziel und Zweck der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den bau einer Pyrolyseanlage sowie eines Wohnhauses zu schaffen. Die Unterlagen zur Planung werden im Internet auf der Homepage der Stadt Gerabronn unter der Internetseite/Internetadresse www.gerabronn.de während der Dauer der nachfolgenden Frist


von 15.12.2025 bis einschließlich 23.01.2026


veröffentlicht.


Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im Rathaus der Stadt Gerabronn während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse stadt-gerabronn(@)gerabronn.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z. B.
schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) beim Bürgermeisteramt Gerabronn abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan und den örtlichen Bauvorschriften und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit "Freiflächenphotovoltaikanlage Baumgarten" in Dünsbach

Der Gemeinderat Gerabronn hat am 21.05.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan
"Freiflächenphotovoltaikanlage Baumgarten" in Dünsbach und den örtlichen Bauvorschriften zu diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufzustellen und am 25.11.2025 beschlossen eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Veröffentlichung im Internet durchzuführen.


Maßgebend ist die Planungskonzeption vom 25.11.2025 gefertigt durch das Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung. Der beabsichtigte Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und den örtlichen Bauvorschriften ist in dem als Anlage beigefügten und genordeten Kartenausschnitt dargestellt.


Ziel und Zweck der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Freiflächenphotovoltaikanlage zu schaffen. Die Unterlagen zur Planung werden im Internet auf der Homepage der Stadt Gerabronn unter der Internetseite/Internetadresse www.gerabronn.de während der Dauer der nachfolgenden Frist


von 15.12.2025 bis einschließlich 23.01.2026

veröffentlicht.


Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im Rathaus der Stadt Gerabronn während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse stadt-gerabronn(@)gerabronn.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) beim Bürgermeisteramt Gerabronn abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Aufstellung des Bebauungsplanes und den örtlichen Bauvorschriften und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit "Weidenwiesen, 2. Änderung" in Dünsbach

Der Gemeinderat Gerabronn hat am 23.09.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan "Weidenwiesen, 2. Änderung" in Dünsbach einschließlich der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan aufzustellen und am 16.12.2025 beschlossen eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Veröffentlichung im Internet durchzuführen.


Maßgebend ist die Planungskonzeption vom 16.12.2025 gefertigt durch das Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung. Der beabsichtigte Geltungsbereich des Bebauungsplanes und den örtlichen Bauvorschriften ist in dem als Anlage beigefügten, genordeten Kartenausschnitt dargestellt.

Ziel und Zweck der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Kfz-Werkstatt zu schaffen. Die Unterlagen zur Planung werden im Internet auf der Homepage der Stadt Gerabronn unter der Internetseite/Internetadresse www.gerabronn.de während der Dauer der nachfolgenden Frist von 22.12.2025 bis einschließlich 30.01.2026 veröffentlicht.


Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im Rathaus der Stadt Gerabronn während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse stadt-gerabronn(@)gerabronn.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z. B.
schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) beim Bürgermeisteramt Gerabronn abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Ergänzende Aufstellung des Flächennutzungsplanes und zusätzliche frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit "Gerabronn-Langenburg, 2. Fortschreibung" der Städte Gerabronn und Langenburg

Der Gemeinderat Gerabronn hat am 16.12.2025 in öffentlicher Sitzung eine Ergänzung zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes "Gerabronn-Langenburg, 2. Fortschreibung" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen sowie den Entwurf gebilligt. Für die Konzeption des Flächennutzungsplanes mit Begründung vom 16.12.2025, gefertigt vom Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung, wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Internet durchgeführt.


Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes umfasst die gesamte Stadtflächen von Gerabronn und Langenburg. Die einsehbaren Unterlagen betreffen jedoch nur die zusätzliche Neuaufnahme der gewerblichen Baufläche „Weidenwiesen, Erweiterung“ in Dünsbach (Stadt Gerabronn). Die bereits durchgeführte frühzeitige Beteiligung vom 20.10. bis 21.11.2025 bleibt von dieser zusätzlichen Aufnahme unberührt. 


Der Entwurf des Flächennutzungsplanes wird mit Begründung im Internet auf der Homepage der Städte Gerabronn und Langenburg unter der Internetseiten/Internetadressen www.gerabronn.de und www.langenburg.de/de/buerger/leben-wohnen/bauen/bebauungsplaene/bauleitplaene-imbeteiligungsverfahren
während der Dauer der nachfolgenden Frist von 22.12.2025 bis einschließlich 30.01.2026 veröffentlicht.


Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet in den Rathäusern der Städte Gerabronn und Langenburg während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse stadt-gerabronn(@)gerabronn.de bzw. post(@)langenburg.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) beim Bürgermeisteramt der Städte von Gerabronn und Langenburg abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.


Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter den oben genannten Internetadressen der Städte von Gerabronn und Langenburg eingestellt. Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes Baden-Württemberg zugänglich.