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Öffentliche Bekantmachungen

Öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfes und der örtlichen Bauvorschriften "Leonhardsfeld" in Seibotenberg mit Vorhaben- und Erschließungsplan

Der Gemeinderat Gerabronn hat am 24.03.2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Leonhardsfeld" in Seibotenberg mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan einschließlich der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen. 
Maßgebend sind der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Textteil (planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften) und Begründung einschließlich des Umweltberichts vom 24.03.2026, gefertigt vom Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung. 
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist in dem als Anlage beigefügten und genordeten Kartenausschnitt dargestellt.

Die Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan werden mit Begründung einschließlich des Umweltberichts und Textteil im Internet auf der Homepage der Stadt Gerabronn unter der Internetseite/Internetadresse www.gerabronn.de 
während der Dauer der nachfolgenden Frist


von 30.03.2026 bis einschließlich 30.04.2026

 
veröffentlicht.

Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im Rathaus der Stadt Gerabronn während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.


Bestandteil der veröffentlichten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar (Zusammenfassung nach Themenblöcken mit schlagwortartiger Kurzcharakterisierung):

  • Umweltbericht
    Die wesentlichen Inhalte sind: Die Darstellung der übergeordneten Planungen (Regionalplanung und Bauleitplanung), die zu beachtende Schutzvorschriften und Restriktionen, die Bestandsanalyse mit Bewertung und Prognose der Umweltauswirkungen bei Durchführung sowie Nichtdurchführung der Planung sowie alternative Planungsmöglichkeiten, Untersuchungen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Klima, Landschaftsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter, die Maßnahmenkonzeption zur Kompensation der Umweltauswirkungen.
  • Artenschutz
    Es wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt. Dabei wurden die Artengruppen Brutvögel und Fledermäuse untersucht. Im Ergebnis konnte eine Betroffenheit eines Brutreviers der Feldlerche nachgewiesen werden. Als vorgezogene, externe, Ausgleichsmaßnahme wurde die Anlage einer Buntbrache festgesetzt. Ferner sind als Maßnahmen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen Baumfällungen im Zeitraum zwischen dem 01.03. und 30.09. sowie sortenreine, geschlossene Hecken aus Nadelgehölzen und Kirschlorbeer ausgeschlossen. Weiterhin ist die Beleuchtung  insektenfreundlich auszuführen.
  • Biotopschutz
    Es wurde eine Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung durchgeführt. Dabei wurden die Schutzgüter Tiere / Pflanzen und Boden bilanziert. Im Ergebnis konnte ein Ökopunkte-Defizit ermittelt werden. Das Defizit kann durch die Pflanzung einer Feldhecke innerhalb des Plangebiets sowie eine externe Ausgleichsmaßnahme (Anlage einer Fettwiese und Pflanzung von 6 Obstbäume, Anlage einer Fettwiese und Pflanzung von 4 Laubbäumen sowie Anlage einer Buntbrache) ausgeglichen werden. Innerhalb sowie direkt an den Geltungsbereich angrenzend befinden sich keine Strukturen aus dem Biotopverbund.
  • Starkregen
    Für die Stadt Gerabronn liegt ein Starkregenrisikomanagementkonzept aus dem Jahre 2025 vor. Demnach kommt es auf der zu überplanenden Fläche zu keinem oder lediglich einem geringen Starkregenabfluss.
  • Immissionsschutz
    Es wurde eine Schallimmissionsprognose durchgeführt. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Anlage zur Herstellung von Pflanzenkohle aus gutachterlicher Sicht keine schädlichen Geräuscheinwirkungen oder kritischen Momente verursacht. In der Folge sind keine Maßnahmen zum Immissionsschutz erforderlich. Weiterhin wurde ein Gutachten zur Schornsteinhöhenberechnung erstellt. Im Ergebnis wurde nachgewiesen, dass Anforderungen zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Ableitung der Abgase eingehalten werden. In der Folge sind keine  Maßnahmen zum Immissionsschutz erforderlich.
  • Leitungsinfrastruktur
    Seitens der Träger öffentlicher Belange wurde auf vorhandene Leitungsinfrastruktur hingewiesen. Diese befinden sich jedoch außerhalb des Plangebiets.  Der Leitungsverlauf ist im Rahmen der Bauausführung zu beachten.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse
stadt-gerabronn(@)gerabronn.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) beim Bürgermeisteramt Gerabronn abgegeben werden.


Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internetadresse www.gerabronn.de eingestellt.


Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes Baden-Württemberg zugänglich.